Vermögenswirksame Leistungen Aktienfonds
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Vermögenswirksame Leistungen Aktienfonds

Noch mehr Geld schaut dabei raus, wenn man sich für die Kombination vermögenswirksame Leistungen und Aktienfonds entscheidet. Bei einem monatlichen Sparbetrag von 40 Euro erreicht man nach einer Sparzeit von sieben Jahren ein stattliches Guthaben von 3890 Euro – bei einer Sparzulage von 432 Euro. Bei einer maximalen Einzahlung in einen Aktienfonds können mit vermögenswirksamen Leistungen Förderungen von 20 % in Anspruch genommen werden.

Durch diese hohen Ausschüttungen sind Aktienfonds natürlich äußerst beliebt; nicht nur zur Wohnraumbeschaffung, sondern auch als Altersvorsorge ist eine solche Sparform durchaus geeignet. Um aber die vermögenswirksamen Leistungen mit Aktienfonds in Anspruch nehmen zu können, ist wieder Einiges zu beachten: Auch hier gelten die Einkommensgrenzen, die – je nach Ausgaben für die Arbeit – variieren können, sowie die fix vorgegebene Laufzeit.

Wichtig ist auch die Auswahl der Aktienfonds – nicht alle werden gefördert, ein Mindest-Aktienanteil von 60 % ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der vermögenswirksamen Leistungen. Auch die Laufzeit ist fix vorgegeben: Gespart wird sechs Jahre, danach ruht das gesparte Geld. Maximal ein Jahr, jedenfalls aber bis zum 31.12. des Jahres kann auf das Geld nicht zugegriffen werden, danach steht die ersparte Summe zur Verfügung. Eine komplette Auszahlung des gesparten Geldes inklusive aller Förderungen erfolgt allerdings nur, wenn in dieser Zeit keine Fondsanteile verkauft werden! Etwas Geduld lohnt sich also in diesem Fall.